Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) notime (Schweiz) AG, Ausgabe 06.2019
Please note: Terms and conditions are only available in German.
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und notime (Schweiz) AG (Pfingstweidstrasse 60b, 8005 Zürich; nachfolgend notime genannt) im Zusammenhang mit der Nutzung der notime Dienstleistungen.
Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für Frauen und Männer sowie für eine Mehrzahl von Personen.
Leistungsangebot
Das Leistungsangebot von notime richtet sich grundsätzlich an Kunden (Händler), welche Ware über verschiedene Kanäle (Distanz- sowie Präsenzgeschäft) vertreiben. notime übernimmt die Auslieferung der Ware an die Empfänger.
notime-Plattform
Der Kunde hat die Möglichkeit die Aufträge zu Lieferdienstleistungen über die notime-Plattform elektronisch an notime zu übermitteln. Der Kundenvertrag enthält weitergehende Informationen zur funktionalen Beschaffenheit der notime-Plattform.
Lieferdienstleistungen
Soweit nachstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, sind auf die Lieferdienstleistungen von notime die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Frachtvertrag anwendbar.
Liefergebiete
Die einzelnen vertraglichen Liefergebiete werden gemäss dem Angebot der notime im Kundenvertrag geregelt.
Lieferungen und Auslieferzeiten
Besondere Vereinbarungen vorbehalten, werden die Sendungen gemäss dem Angebot der notime abgeholt und für die Feinverteilung ausgeliefert. Die Regelung der Auslieferzeiten bildet Gegenstand des Kundenvertrags.
Massgebende Daten
Die erforderlichen Informationen zu der Sendung werden vom Kunden an notime übermittelt. Liest notime bei der elektronischen Erfassung von Adressen und Barcodes auf den Sendungen andere Daten ein, als sie vom Kunden erhalten hat, gelten für die Weiterbearbeitung die Daten, welche der Kunde an notime übermittelt hat, als massgebend.
Verpackung, Paketmasse und Gewichte
Der Kunde ist verpflichtet, das Transportgut mit einer geeigneten Verpackung zu schützen.
Standardmasse und Standardgewicht
Standardmasse und Standardgewicht einer Sendung weist folgende Parameter auf:
− Masse 60x40x40cm,
− Gewicht von 15kg.
notime behält sich das Recht vor, die Preise im Umfang von CHF 5 pro Paket zu erhöhen, wenn Standardmasse und/oder Standardgewicht über den Zeitraum von einem Monat bei mehr als 5% aller Sendungen des Kundenüberschritten werden.
Maximalmasse und Maximalgewicht
Eine Sendung darf maximal folgende Parameter aufweisen:
− Masse von 60x60x100cm
− Gewicht von 30kg.
Sendungen, welche die Maximalmasse und Maximalgewicht überschreiten, sind von der Beförderung ausgeschlossen (vgl. Ziff. 4.6).
Beschriftung des Pakets
Die Beschriftung des Pakets muss eine lesbare Adresse, den Namen des Empfängers und einen Barcode enthalten. Die notime als genutzte Anbieterin von Postdiensten muss auf den Sendungen ersichtlich sein.
Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, welche:
− Gefahrgut gemäss ADR/RID enthalten,
− Inhalte aufweisen deren Transport gesetzlich verboten ist,
− Personen verletzen oder Sachschäden verursachen können;
− Waffen, Waffenzubehör und Munition enthalten;
− Wertpapiere, Banknoten und Edelmetalle enthalten;
− die Vorgaben zu Maximalmasse und Maximalgewicht gemäss Ziff. 4.4.2 überschreiten.
Zustellung
Für die Zustellung der Sendungen sind grundsätzlich die Anweisungen der Empfänger entsprechend dem Leistungsangebot von notime massgeblich. Die Anweisungen der Empfänger stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt zuwiderlaufender Aufträge der Kunden. Allfällige Einzelheiten sind direkt zwischen Kunde und Empfänger abzusprechen.
Zustellungspunkt und –ort
Besondere Vereinbarungen vorbehalten gelten die Sendungen als zugestellt, wenn notime die Sendungen dem Empfänger übergeben oder an einen anderen dafür bestimmten Ort zugestellt hat (z. B. Paket-, Ablagekasten).
Zustellnachweis
Der Kunde anerkennt die durch notime elektronisch erfassten Zustellereignisse als Nachweis für die erfolgte Zustellung. Bei Sendungen, die gegen Unterschrift ausgehändigt werden, bestätigt der Empfänger den Sendungsempfang durch die Leistung seiner Unterschrift auf den von notime eingesetzten Geräten. Verweigert der Empfänger diese Unterschrifterfassung, wird die Sendung mit dem Vermerk «Annahme verweigert» an den Kunden retourniert. Allfällig festgestellte Differenzen sind gleichentags zu melden.
Ausnahmen bezüglich Zustellort
Besondere Vereinbarungen vorbehalten, werden Sendungen, die für den Paket- oder Ablagekasten zu gross sind, beim Eingang (z.B. Wohnungstür) deponiert. Sendungen, die eine Unterschrift des Empfängers erfordern, werden nicht deponiert.
Bezugsberechtigung
Neben dem Empfänger sind sämtliche im selben Wohn- oder Geschäftsdomizil anzutreffenden Personen zum Bezug von Sendungen berechtigt. Bei Abwesenheit des Empfängers und anderer bezugsberechtigter Personen können Sendungen auch einem Nachbarn zugestellt werden. Vorbehalten bleiben gesetzliche Einschränkungen sowie gegenteilige Weisungen des Kunden oder des Empfängers gemäss dem Angebot der notime.
Zweitzustellung
Ist eine Zustellung nicht erfolgreich, stellt notime die Sendung kostenlos am nächsten Werktag erneut im gleichen Zeitfenster zu. Ist diese Zweitzustellung nicht möglich oder nicht erfolgreich, retourniert notime das Paket kostenpflichtig an den Kunden. Besondere Vereinbarungen bezüglich der Zweitzustellung bleiben vorbehalten.
Annahmeverweigerung
Wird die Annahme durch den Empfänger verweigert, leitet notime das Paket auf Kosten des Kunden an diesen zurück. Besondere Vereinbarungen können Abweichungen von diesem Grundsatz vorsehen.
Unzustellbare Sendungen
Sendungen gelten als unzustellbar, wenn der Empfänger:
− nicht ermittelt werden kann,
− die Annahme verweigert,
− der Empfänger die Sendung nicht beim zweiten Zustellversuch entgegennimmt (vgl. Ziff. 4.7.5),
− die geforderten Preise oder den Nachnahmebetrag nicht bezahlt.
Unzustellbare Sendungen werden auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt. Der Kunden hat keinen
Anspruch auf Rückerstattung der Liefergebühr. notime kann den Transportpreis der Rücksendung der
Monatsrechnung des Kunden belasten.
Nachforschungen
Der Kunde erhält Zugang zu einer Website, auf der er den aktuellen Status aller seiner Sendungen sehen kann. Kann der Kunden über die Website eine Sendung nicht nachverfolgen, so stellt notime Nachforschungen nur aufgrund eines schriftlichen Nachforschungsbegehrens unter Angabe der Sendungsnummer, des Empfängers sowie des Aufgabedatums an.
Für die von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen (vgl. 4.6) werden keine Nachforschungen vorgenommen.
Transportversicherung
Besondere Vereinbarungen vorbehalten, ist die Sendung vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Auslieferung beim Empfänger über notime bis zu einem Maximalbetrag von CHF 1000 pro Paket transportversichert.
Preise Zahlungsmodalitäten
Preise
Die Preise für die Lieferdienstleistungen sowie für das Aufsetzen des Kunden in der notime-Plattform sind Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Kunden und werden im Kundenvertrag geregelt.
Rechnungsstellung
Für die Rechnungsstellung sind ausschliesslich die Daten von notime massgebend. Diese bilden die Grundlage der Rechnungsstellung.
Eine Abrechnung wird jeweils nach Monatsende durch die Parteien vorgenommen. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage netto. notime hat in begründeten Fällen das Recht, die Zahlungsfrist zu verkürzen.
Allfällige Mahnungen wegen ausbleibenden Zahlungen werden, nebst weiteren Inkassokosten, dem Kunden mit CHF 20 je Mahnung belastet. Ist der Kunden mit der Zahlung in Verzug, ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet. notime behält sich vor, nicht bezahlte Rechnungsbeträge nach erfolgloser Mahnung an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abzutreten.
Sicherheit
notime kann jederzeit eine angemessene Sicherheit verlangen, insbesondere wenn
− der Kunden seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt,
– seine Zahlungsfähigkeit nicht ausser Zweifel steht,
− er die Zahlungsfristen nicht einhält,
− notime durch ihn bereits zu Verlust gekommen ist.
Haftung
Allgemeine Vorschriften zur Haftung
Jede Haftung von notime für durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
notime haftet – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere nicht für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden infolge Downloads.
notime haftet nicht für Schäden, die von durch sie beigezogenen Hilfspersonen sowie Dritten (z.B. Subunternehmern, Zulieferanten usw.) infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht werden.
notime haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
notime haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Störungen, die insbesondere durch fehlende Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte oder Unterbrüche entstehen.
Haftung bei Lieferdienstleistungen
notime haftet nur bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, das heisst höchstens bis zum Einstandspreis des Sendungsinhaltes, exkl. MWST. Besondere Vereinbarungen vorbehalten haftet notime bis zu einem Maximalbetrag von CHF 1000 pro Paket (vgl. Ziff. 4.10).
notime haftet nicht für verdorbene Ware oder beschädigte Verpackungen. Beim Versand der von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen ist die Haftung ausgeschlossen, notime haftet nur, sofern die Verpackung für den Sendungsinhalt geeignet ist.
Der Kunde kann für den entstandenen Schaden belangt werden, wenn eine Sendung etwa die Infrastruktur von notime, Sendungen von Dritten beschädigt oder Personenschaden verursacht.
Bei verschuldeter Verspätung haftet notime maximal in der Höhe des Transportpreises. Die Verspätung der Sendung muss notime innerhalb von 30 Tagen seit dem Tag, an dem die Auslieferung hätte geschehen sollen, schriftlich angezeigt werden.
Verwirkung der Haftungsansprüche
Durch vorbehaltlose Annahme der Sendung erlöschen alle Ansprüche gegenüber notime, die Fälle von absichtlicher Täuschung und oder Fahrlässigkeit ausgenommen. notime bleibt für durch den Transport verursachten, äusserlich nicht erkennbaren Schaden an der Sendung haftbar, sofern dieser innerhalb von 8 Tagen seit der Ablieferung schriftlich angezeigt wird.
Verjährung der Ersatzklagen
Die Ersatzklagen gegen notime verjähren mit Ablauf eines Jahres, und zwar
− im Falle des Verlustes oder der Verspätung von dem Tag an, an dem die Zustellung hätte geschehen sollen,
− im Falle der Beschädigung von dem Tag an, an dem die Sendung dem Empfänger übergeben worden ist. Vorbehalten bleiben die Fälle von Arglist und grober Fahrlässigkeit.
Allfällige Rückforderung der Entschädigung
Wird eine verlorene Sendung oder ein Teil davon nach Zahlung der Entschädigung wieder aufgefunden, so wird dem Kunden bzw. dem Empfänger mitgeteilt, dass die Sendung innert 1 Monaten gegen Rückerstattung der Entschädigung ausgehändigt werden kann. Wird hiervor kein Gebrauch gemacht, so wird das Angebot an den anderen Beteiligten gerichtet. Wurde die Sendung nach Zahlung der Entschädigung dem Empfänger zugestellt, ist der Kunde der Empfänger oder Dritte bei schriftlicher Abtretung der Ansprüche des Kunden verpflichtet, die Entschädigung zurückzuzahlen.
Wird die Sendung weder vom Kunden noch vom Empfänger verlangt, so geht sie ins Eigentum der notime über.
Vorbehalten bleiben anderslautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und notime.
Datenschutz
Allgemein
notime beachtet bei der Erfassung und Bearbeitung von Personendaten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts sowie des Postgesetzes. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden durch notime bearbeitet und soweit notwendig gespeichert. notime schützt die Daten der Betroffenen durch geeignete Massnahmen und behandelt diese vertraulich.
Das Angebot von notime richtet sich an Kunden in der Schweiz und wird nicht aktiv im europäischen Raumangeboten.
Betroffenenrechte
Der Kunde kann, Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen. Der Kunde hat das Recht auf Löschung respektive Vernichtung seiner Daten. Soweit die Daten nicht zur Erfüllung von ihm angeforderten Leistungen erforderlich sind, kann der Kunde die Bearbeitung seiner Daten – insbesondere auch deren Bekanntgabe an Dritte – untersagen bzw. sperren. Der Kunde hat das Recht, unrichtige Personendaten berichtigen zu lassen. Kann weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Daten festgestellt werden, so kann er verlangen, dass ein Bestreitungsvermerk angebracht wird. Hat der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zu weiteren Datenverarbeitungen abgegeben, kann er diese jederzeit widerrufen. Die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung während der Dauer der gültigen Einwilligung wird dadurch nicht berührt.
Vorbehalten bleiben rechtliche Vorgaben, welche die Post zur Datenbearbeitung oder -bekanntgabe verpflichten oder berechtigen. Ist namentlich die Löschung der Daten aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, werden die Daten blockiert anstatt gelöscht.
Zur Geltendmachung der Betroffenenrechte wendet sich der Kunde schriftlich mit einer Kopie des Passes oder der ID an folgende Adresse:
notime (Schweiz) AG
Pfingstweidstrasse 60b
CH-8005 Zürich
E-Mails werden nicht verschlüsselt und sind daher den für dieses Kommunikationsmittel typischen Sicherheitsrisiken ausgesetzt.
Verantwortung des Kunden
Bearbeitet der Kunde im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Drittdaten im System von notime (vgl. Ziff. 3, notime-Plattform), bleibt er gegenüber den betroffenen Personen ausschliesslich verantwortlich.
Weitere Datenschutzerklärungen
Die Datenschutzerklärung der Webseite https://www.notime.ch/PrivacyPolicy informiert ergänzend über die Datenbearbeitungen bei notime.
Beizug Dritter (Auftragsverarbeiter)
notime kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen und die dazu erforderlichen Daten den beigezogenen Dritten zugänglich machen. Der Auftragsverarbeiter ist denselben Pflichten bezüglich der Wahrung des Datenschutzes unterstellt wie notime selber und darf – unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen – die Daten nicht für eigene Zwecke und nur im Auftrag sowie auf Weisung von notime bearbeiten. notime ist zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.
Die Auftragsverarbeiter können auch im Ausland domiziliert sein. notime gewährleistet die Angemessenheit des Schutzes der Daten beim Auftragsverarbeiter im Zielland.
Übrige Bestimmungen
Beizug Dritter
Der Kunde ist einverstanden, dass notime zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte beiziehen darf und dass dabei Kundendaten, soweit zur Zusammenarbeit erforderlich, weitergegeben werden. notime ist zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.
Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
notime kann die AGB und das Dienstleitungsangebot jederzeit ändern. Die Änderungen werden, ausser bei Dringlichkeit, vorgängig auf geeigneter Weise bekanntgegeben. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 30 Tagen seit Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es dem Kunden frei, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unvollständig oder rechtswidrig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die betreffenden Bestimmungen unverzüglich durch eine zulässige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt; soweit Konsumentenschutzbestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Rechteübertragung
Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. notime kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern notime diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist notime berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, SR.0.221.211.1) genauso wegbedungen wie es die kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291) sind.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. (Teil-)Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).
Schlichtungsstelle
Vor der Anrufung des Richters hat der Kunde die Möglichkeit, zur Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle der PostCom zu gelangen. Die Kontaktangaben finden sich auf www.ombud-postcom.ch
Rechtsgültige Publikationsform
Die allein rechtsverbindlichen und Vertragsbestandteil bildenden AGB werden elektronisch publiziert und sind einsehbar unter www.notime.ch/agb .
Anhang 1 notime-Plattform
Einleitung
Dieses Dokument ist ein Anhang zum Vertrag zwischen notime und dem Absenderkunden und vermittelt einen Überblick über die notime-Plattform.
Die Anbindung an die notime-Plattform erfolgt über API, FTP, Widget u.a. Der Absenderkunde hat damit die Möglichkeit die Aufträge zu Lieferdienstleistungen elektronisch an notime zu übermitteln.
notime arbeitet mit Drittparteien und Hosting-Partnern zusammen, um mit deren Hardware, Software,
Netzwerk-, Datenspeicher- und anderen Technologien die notime-Plattform zu betreiben.
Anbindung an die Plattform
Bei der elektronischen Übermittlung der Aufträge stellt die Anbindung an die Plattform eine unabdingbare Mitwirkungshandlung des Absenderkunden dar. Die erforderlichen technischen Informationen hinsichtlich der Anbindung an die notime-Plattform stellt notime dem Absenderkunden zur Verfügung.
Übermittlung der Lieferaufträge
Der Absenderkunde ist verpflichtet mit jedem übermittelten Lieferauftrag folgende Informationen an notime zu liefern:
− Name und Vorname des Empfängers der Sendung,
− Mobiltelefonnummer des Empfängers,
− i.d.R. die E-Mail-Adresse des Empfängers
− ein Barcode pro Paket,
− Zustellzeitfenster,
− Grösse des Pakets (wenn möglich)
− Auslieferart
Statusmeldungen von notime in das IT-System des Kunden
Der Absenderkunde kann wählen, dass er mindestens die nachfolgenden Statusmeldungen von notime in sein IT-System erhält:
− Sendung durch notime erhalten,
− Sendung unterwegs zum Kunden,
− Sendung zugestellt,
− Not-at-home,
− Warenannahme verweigert.
− Retouren.
SMS Track & Trace / FollowMe Link
Nach Erhalt des Lieferauftrags verschickt notime dem Empfänger eine E-Mail oder eine SMS mit einem Link. Auf der damit verbundenen FollowMe® Webseite kann der Empfänger Informationen zum Sendungsstatus abrufen.
Anhang 2 Service Level Agreement
Einleitung
Dieses Dokument ist ein Anhang zum Vertrag zwischen notime und dem Absenderkunden und enthält das Service Level Agreement zu der notime-Plattform.
Leistungen Standardbetrieb
notime gewährleistet eine zeitliche Verfügbarkeit des Plattformzugangs (die Schnittstellen: Service Manager und API) von 99,7% bei 24-Stundenbetrieb über sieben Tage in der Woche. Vorbehalten sind angekündigte Wartungen und Updates ausserhalb der Hauptnutzungszeiten (vgl. Ziff. 5). Die Verfügbarkeit gilt als erfüllt, wenn der Plattformzugang erreichbar ist. Sie wird mit einem Überwachungssystem einer durch notime bestimmten Drittpartei gemessen. Die maximale kontinuierliche Dauer eines Unterbuchs der Verfügbarkeit der Plattform soll zwei Stunden nicht übersteigen.
Dieses SLA erfasst nicht die Ausfälle von Systemen, Verbindungen oder Geräten, welche die Fahrer benutzen.
Proaktive Massnahmen zur Sicherung des Standardbetriebs
notime setzt sich für eine hohe Sicherheit des Systems und der Daten sowie für eine hohe Verfügbarkeit der notime-Plattform ein. Aus diesem Grund unternimmt notime folgende proaktiven Massnahmen:
− tägliches Backup (Betriebssysteme, Applikationen und Daten),
− Echtzeitüberwachung mit Benachrichtigung an den diensthabenden Ingenieur,
− redundante Auslegung der Infrastruktur,
− Firewall und Host-basierte Eindringungserkennung (Intrusion Detection),
− Aktualisierung der Anti-Virus Software.
Incident Management
Bei einer Störung der Funktionsfähigkeit der notime-Plattform stehen dem Absenderkunden zwei Optionen für Meldung der Störung an notime zur Verfügung:
− Hotline-Nummer: +41 44 508 48 48 (nur an Werktagen von 08:00 bis 17:00 Uhr)
− E-Mail an support@notime.ch mit dem Betreff «Störungsmeldung»
Beim Auftreten einer Störung der notime-Plattform wird notime die Störung nach folgenden Störungskategorien einstufen:
Kategorie Störung
Empfohlene Option der Störungsmeldung
Behebungszeitraum
Kat. 1: Einsatzverhindernd
Die Dienstleistung kann ihren Grundzweck nicht erfüllen.
− Hotline
− E-Mail
2 Stunden
Kat. 2: Einsatzbehindernd
Die Dienstleistung kann ihren Grundzweck ganz oder teilweise erfüllen, die Störung wirkt sich jedoch in bedeutender Weise uf die Arbeitsabläufe aus.
− Hotline
− E-Mail
1-3 Werktage
Kat. 3: Unwesentlich
Die Dienstleistung kann ihren Grundzweck trotz Störung weitgehend erfüllen.
− E-Mail
volle oder teilweise Behebung zusammen mit einem SoftwareUpdate
Wartung und Updates
Um die Qualität der notime-Plattform ständig zu verbessern, wird die Software in regelmässigen Abständen (etwa 2x pro Monat) gewartet und aktualisiert. Aus Gründen der Betriebssicherheit können zudem präventive Wartungsmassnahmen durchgeführt werden. notime setzt sich dafür ein, dass die damit verbundenen Unterbrüche der Dienstleistung auf ein Minimum reduziert und nach Möglichkeit ausserhalb der Lieferzeiten durchgeführt werden. In der Regel beträgt die Unterbruchszeit weniger als 5 Minuten pro Ereignis. Nach dem Unterbruch können die Dienstleistungen jeweils wieder vollumfänglich genutzt werden.
Unvorhersehbaren Ereignisse (z.B. Viren, Patches, Attacken etc.) können eine Wartung der notime-Plattform auch während Werktagen und zu Lieferzeiten erforderlich machen. Werden in diesem Zusammenhang durch das Überwachungssystem von notime ernsthafte Dienstleistungsunterbrüche festgestellt, informiert notime unverzüglich den Absenderkunden über das Problem und die Konsequenzen.